Techview-Podcast-21-02(Folge538)
31 01 2021- Qualcomm mit neuem Snapdragon 865 aka 870
- Sicherheitslücken in DNSMasq
- Sicherheitslücke in sudo
- Clubhouse ein Sicherheitsrisiko für eure Daten
- Verbraucherschutz mahnt Clubhouse ab
- Emotet Infrastruktur zerschlagen
- Neudreh von 007 wegen Productplacement
- Netzpolitik: Hausrecht von Plattformen sollen laut Justizministerin eingeschränkt werden
- Pfeife der Woche: China Railway
Wie immer wünsche ich euch viel Spaß beim reinhören und bleibt gesund 🙂
Das Hausrecht hast du bei kommerziellen Plattformen in Deutschland eh nicht.
Als Twitter User hast Du einen Vertrag mit Twitter. Deswegen darf dich Twitter nicht einfach rausschmeißen. Da reicht nach Account Sperre meist ne simple Abmahnung gegen Twitter und du bist wieder drauf. Außer du hast wirklich! Mist gebaut.
Steht so im BGB! Mittelbare Drittwirkung 241 Zivilrechtlich also per Vertrag/AGB darf dir nicht die Meinungsfreiheit weggenommen werden.
Hier geht’s um Zivilrecht nicht um Strafrecht.
Das ist anders als in den USA, da hat eine Plattform tatsächlich Hausrecht.
In Deutschland nicht so einfach.
Was Fr. Lambrecht wollte habe ich nicht mitbekommen.